Zwei Ehen, ein Testament

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Examensklassiker · streitig · BGH, 02.04.03

E setzt 2014 seine Ehefrau W und „meine Schwiegertochter T“ je zur Hälfte als Erbinnen ein. 2023 wird die Ehe zwischen T und dem Sohn des E geschieden; zugleich trennen sich E und W. W beantragt 2025 die Scheidung, E stimmt zu und stirbt 2026.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Einsetzung der Ehefrau W als Erbin bleibt nach § 2077 I 1 BGB allein deshalb wirksam, weil die Scheidung bei Eintreten des Erbfalls noch nicht rechtshängig war.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    W kann die Verfügung noch retten, wenn E sie auch für den Scheidungsfall gewollt hätte (§ 2077 III BGB).

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch auf die geschiedene Schwiegertochter T ist die Auslegungsregel des § 2077 I 1 BGB entsprechend anzuwenden.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bleibt am Ende nur die Anfechtung, trifft die Feststellungslast für den Motivirrtum den Anfechtenden (§ 2078 II BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Anfechtung ist gegenüber dem Nachlassgericht binnen eines Jahres zu erklären (§§ 2081 I, 2082 I BGB).

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