Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Rechenfall · Formalien
Du setzt Werte fest. T klagt auf Feststellung, Miterbin zu 1/2 nach E zu sein; der Nettonachlass beträgt 260.000 €. Schwester S erhebt Stufenklage – Auskunftsstufe 5.000 €, Leistungsstufe 60.000 €; gegen jede Wertfestsetzung droht die Beschwerde.
Der Streitwert der Feststellungsklage der T beträgt 130.000 € (§ 48 I 1 GKG, § 3 ZPO).
Bei der Stufenklage der S werden Auskunftsstufe und Leistungsstufe zum Streitwert zusammengerechnet (§ 44 GKG).
Beide Verfahren gehören vor das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG, § 71 I GVG).
Eine erfolgreiche Streitwertbeschwerde ändert die im Urteil getroffene Kostenentscheidung automatisch mit (§ 68 GKG).
Die Kostenentscheidung darf nur binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der geänderten Wertfestsetzung geändert werden (§ 102 II ZPO).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
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