Zwei Adressaten, zwei Fristen

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Gemeinde erlaubt dem Gastwirt W am 4. Mai 2026 für den Sommer eine Freischankfläche auf dem Gehweg vor seinem Lokal. Die Nachbarin N, deren Schlafzimmerfenster darüber liegt, hatte sich im Verfahren schriftlich dagegen gewandt und um Beteiligung gebeten. Der Bescheid wird nur W zugestellt; N erhält nichts. Im September 2026 erfährt sie von der Erlaubnis.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Dass die Erlaubnis einen begünstigt und eine andere belastet, ändert nichts am Begriff des Verwaltungsakts.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der N war die Erlaubnis bekanntzugeben, obwohl sie nicht ihre Adressatin ist und nichts beantragt hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Mit der Zustellung an W ist die Erlaubnis einheitlich wirksam geworden, und zwar auch gegenüber N.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Bekanntgabe an N ist nicht nur ihre Sache: Sie liegt ebenso im Interesse der Behörde und des begünstigten W.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Immerhin läuft N gegenüber die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO, gerechnet ab der Zustellung an W.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    N war vor der Entscheidung anzuhören — allerdings erst, nachdem sie Beteiligte geworden war.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.

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