Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Vor der großen Strafkammer steht A. Die zugelassene Anklage wirft ihm einen Raub vom 3. November 2025 vor; einziges Beweismittel ist die Wiedererkennung durch die Geschädigte, die den Täter nur wenige Sekunden von hinten sah. Zweifel bleiben; die Kammer spricht frei. Der Entwurf baut die Gründe wie bei einer Verurteilung und schreibt unter „Feststellungen“: „Der Angeklagte hat die Tat nicht begangen.“
Der erste Absatz des freisprechenden Teils beantwortet eine Frage, die das verurteilende Urteil nicht kennt — und er ist ein Bericht, keine Feststellung.
Der Satz „Der Angeklagte hat die Tat nicht begangen“ trägt hier, weil der Freispruch genau das ausspricht.
Dass die Feststellungen vor der Beweiswürdigung stehen, ist keine Geschmacksfrage, sondern die Bedingung dafür, dass die Würdigung überhaupt geprüft werden kann.
Kopf und Schluss des freisprechenden Teils sehen so aus — der Vorwurf, die erreichbaren Feststellungen, der Satz, der offenlässt.
Die Feststellungen zur Person entfallen im freisprechenden Urteil, weil keine Strafe zuzumessen ist und der Abschnitt nichts mehr zu tragen hat.
Weil kein Verdacht formuliert werden darf, bleiben die belastenden Umstände im freisprechenden Urteil unerwähnt.
Auch der Freispruch darf abgekürzt werden, und der eine Satz, der dann genügt, ist keine dritte Freispruchsart.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
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