Wertermittlung und Abzugsposten bei der Pflichtteilsberechnung (§ 2311 BGB)

Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Alwin Gerstacker stirbt als Witwer am 14. Februar 2026; Alleinerbe ist sein Neffe Timo, Tochter Merle ist enterbt. Am Todestag umfasst der Nachlass ein Reihenhaus (Verkehrswert 320.000 €), 74.000 € Bankguthaben sowie Hausrat und Pkw (6.000 €); offen ist ein Darlehen von 52.000 €. Timo zahlt 9.000 € Beerdigungskosten, 3.000 € für das Nachlassverzeichnis, 21.000 € Erbschaftsteuer und schließt einen Grabpflegevertrag über 14.000 €. Im Oktober 2026 verkauft er das Haus für 361.000 € – Merle rechnet mit diesem Kaufpreis.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Merle steht als einzigem Kind eines Witwers eine Pflichtteilsquote von 1/2 zu.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil das Haus im Oktober 2026 für 361.000 € verkauft wurde, ist dieser Kaufpreis der maßgebliche Wertansatz.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Beerdigungskosten von 9.000 € und die 3.000 € für das Nachlassverzeichnis mindern die Berechnungsgrundlage.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die 14.000 € Grabpflege und die 21.000 € Erbschaftsteuer sind ebenfalls abzuziehen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der maßgebliche Nettonachlass beträgt 336.000 €.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Merles Pflichtteilsanspruch beläuft sich auf 168.000 €.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht · Materielles Erbrecht & Erbprozess weiterlesen.

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