Wer schon entschlossen war

Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A ärgert sich seit Monaten über seinen Nachbarn Z. Am 5. August 2026 sagt er zu seinem Bekannten B: „Zerleg dem seinen Wagen, dafür kriegst du 300 Euro.“ B, der Z aus einem anderen Grund schaden wollte und dazu bereits einen Vorschlaghammer im Kofferraum bereithielt, schlägt in derselben Nacht Scheiben und Motorhaube ein; der Schaden beträgt 6.800 Euro. Das Geld nimmt er.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bestimmen im Sinne des § 26 StGB ist mehr als eine Ursache setzen — verlangt wird ein Kommunikationsakt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil B den Vorschlaghammer schon bereithielt, war er omnimodo facturus; § 26 StGB scheidet damit aus.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Scheitert § 26 StGB am festen Entschluss, folgen zwei Ausweichprüfungen — und die erste scheitert hier an einer Strafdrohung.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die zweite Ausweichprüfung trägt, verlangt aber eine Feststellung, die die Akte oft nicht hergibt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Strafe ist es gleich, ob A Anstifter oder psychischer Gehilfe ist — beide Vorschriften verweisen auf die Strafdrohung für den Täter.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Unterschied zwischen Anstiftung und Beihilfe schlägt bis in die Urteilsformel durch — die Milderung selbst steht dort dagegen nicht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.

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