Der Wagen, den ein anderer geholt hat

Strafrecht VII · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

A ruft am 3. März 2026 einen Abschleppdienst und lässt den vor dem Haus des V abgestellten Transporter im Wert von 14.000 Euro in seine Halle bringen. Dem Fahrer B erklärt er, das Fahrzeug gehöre ihm, der Schlüssel sei verloren gegangen. B verlädt den Wagen, stellt ihn ab und schreibt eine Quittung über 180 Euro. V erstattet am Abend Anzeige.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Vorwurf gegen A lautet auf Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, und er ruht auf drei Feststellungen — die zweite ist die, an der Akten scheitern.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Wissensvorsprung des A ist damit belegt, dass B nach der Aktenlage von der fremden Eigentumslage nichts geahnt hat.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Zueignungsabsicht ist bei A festzustellen und nicht bei B — und der Wortlaut des § 242 I StGB macht das leicht.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Im Schuldspruch ist die mittelbare Täterschaft zu bezeichnen; sonst bleibt offen, worauf die Verurteilung gestützt wird.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Im Anklagesatz ist gleichwohl zu schildern, was B getan hat — der Beitrag des A tritt daneben.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Gegen B ist das Verfahren einzustellen — und die Vorschrift dafür steht nicht im Strafgesetzbuch.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht VII weiterlesen.

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