Wer den Widerspruchsbescheid erlässt

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

G ist Große Kreisstadt mit 41 500 Einwohnern und kreisangehörig. Der Beitrag gehört zum eigenen Wirkungskreis; in derselben Akte liegt ein Bescheid der G aus dem übertragenen Wirkungskreis, gegen den ebenfalls Widerspruch eingelegt ist. Der Referendar setzt in den Kopf beider Widerspruchsbescheide „Große Kreisstadt G“ und notiert für die spätere Klage als Beklagten den Landkreis.

  1. Aussage 1 von 7 · Richtig oder falsch?

    § 73 I 2 Nr. 3 VwGO trägt das nicht bis zum Ende — die Vorschrift steht unter einem Vorbehalt.

  2. Aussage 2 von 7 · Richtig oder falsch?

    Widerspruchsbehörde ist die Gemeinde selbst, weil die Beitragserhebung ihre eigene Angelegenheit ist.

  3. Aussage 3 von 7 · Richtig oder falsch?

    Rechtsaufsichtsbehörde ist das Landratsamt — und daran ändert der Status als Große Kreisstadt nichts.

  4. Aussage 4 von 7 · Richtig oder falsch?

    Im übertragenen Wirkungskreis entscheidet dieselbe Behörde, nur mit weiterem Prüfungsumfang.

  5. Aussage 5 von 7 · Richtig oder falsch?

    Klagt P später allein gegen den Widerspruchsbescheid, ist der Landkreis der richtige Beklagte.

  6. Aussage 6 von 7 · Richtig oder falsch?

    Angebracht wird der Widerspruch gleichwohl bei der Gemeinde, und sie prüft zuerst die Abhilfe.

  7. Aussage 7 von 7 · Richtig oder falsch?

    Vollstreckt wird der Widerspruchsbescheid nicht von der Behörde, die ihn erlassen hat.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.

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