Wer absenden darf

Öffentliches Recht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Rechtsanwältin R lässt den Eilantrag am Freitag, dem 11. September 2026, aus ihrem besonderen elektronischen Anwaltspostfach an das Verwaltungsgericht senden; den Versand nimmt ihre Bürovorsteherin vor. Der Schriftsatz trägt eine eingescannte Unterschrift, aber keine qualifizierte Signatur. Zehn Minuten später geht aus demselben Postfach eine Beschwerdebegründung hinaus, deren Frist heute abläuft.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    R durfte den Antrag nicht auf Papier oder per Telefax einreichen — die Pflicht trifft sie, die Behörde und jede juristische Person des öffentlichen Rechts gleichermaßen.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wie das elektronische Dokument aussehen muss, sagt eine andere Vorschrift, und sie eröffnet zwei Wege, von denen der zweite aus zwei Teilen besteht.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Weil der Schriftsatz aus dem Postfach der R kam und ihre eingescannte Unterschrift trägt, ist die Form des zweiten Weges gewahrt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die beiden Schriftsätze, die R an diesem Abend hinausgehen lässt, hat derselbe Formfehler ganz verschiedene Folgen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Immerhin hätte R den Eilantrag ohnehin selbst einreichen müssen, weil vor dem Verwaltungsgericht nach § 67 IV 1 VwGO Vertretungszwang besteht.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht IV weiterlesen.

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