Weiterfresserschaden und Stoffgleichheit bei der Kaufsache (§ 823 I BGB)

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Bäcker B hat 2023 bei A einen Gärautomaten für 18.000 € gekauft und geliefert bekommen. Ein Temperaturfühler für 60 € ist fehlerhaft gefertigt; im September 2026 fällt er aus, die Heizung läuft durch, der Innenraum verschmort. Der Schaden am Gerät beträgt 11.000 €, dazu verdirbt eingelagerter Teig im Wert von 900 €. Bis dahin lief die Maschine drei Jahre einwandfrei.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ansprüche aus § 437 BGB sind nach § 438 I Nr. 3, II BGB in zwei Jahren ab Ablieferung verjährt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der verdorbene Teig ist ohne Weiteres eine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 I BGB.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wer eine von Anfang an mangelhafte Sache erwirbt, erleidet insoweit keine Eigentumsverletzung im Sinne des § 823 I BGB.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Grenze heißt Stoffgleichheit: Deliktisch ersatzfähig ist allein der Schaden jenseits des anfänglichen Mangelunwerts der Sache.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Schaden von 11.000 € am Gärautomaten ist mit dem anfänglichen Mangelunwert von 60 € stoffgleich.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Fortgeltung der Rechtsprechung zum weiterfressenden Mangel lässt sich eine herrschende Meinung belegen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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