Strafrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Der Strafrichter verurteilt A am Dienstag, dem 2. Juni 2026, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 45 Euro. Nach der Verkündung erklären A im Beisein seiner Verteidigerin V und die Sitzungsvertreterin St zu Protokoll, sie verzichteten auf Rechtsmittel. Ein Nebenkläger ist nicht beteiligt, eine Einziehung steht nicht in Rede. R will die Gründe abkürzen.
§ 267 IV 1 StPO nennt zwei Alternativen und einen Pflichtinhalt — und die Feststellungen gehören gerade nicht zu dem, was wegfallen darf.
„Alle zur Anfechtung Berechtigten“ — das sind mehr Personen, als in dieser Sitzung gesessen haben.
Der Verzicht muss wirksam sein — und nach einer Verständigung gibt es ihn überhaupt nicht.
Weil § 267 IV 1 StPO den Pflichtinhalt abschließend bestimmt, entfällt im abgekürzten Urteil auch die Angabe einer vorausgegangenen Verständigung.
Die abgekürzten Gründe sehen so aus: die erwiesenen Tatsachen und das angewendete Strafgesetz, mehr nicht.
Abwandlung: Verhängt wird eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit Bewährung. Dann darf statt der Feststellungen auf den zugelassenen Anklagesatz verwiesen werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht V weiterlesen.
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