Was im Umschlag stand

Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

In der Akte liegt ein Schreiben vom 4. Mai 2026 an E, ohne gegliederten Tenor. Der Text lautet: „Die Nutzung des Anwesens als Beherbergungsbetrieb ist nicht genehmigt. Wir fordern Sie auf, sie bis zum 30. September 2026 einzustellen. Für dieses Schreiben werden 150 Euro erhoben. Gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden.“ Ein interner Vermerk hält fest, gemeint seien nur die Räume im Dachgeschoss.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Auslegung geht der Subsumtion unter Art. 35 S. 1 BayVwVfG voraus, und ihr Maßstab ist nicht der Wille der Behörde.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil das Schreiben keinen als solchen bezeichneten Tenor enthält, fehlt ihm das Merkmal der Regelung.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil der Vermerk zeigt, was die Behörde wollte, beschränkt sich die Untersagung auf das Dachgeschoss.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    An der Antwort auf die Frage nach dem Verwaltungsakt hängen drei Folgen, und keine davon lässt sich später nachholen.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die zu weit geratene Untersagung lässt sich nach Art. 47 BayVwVfG in die gemeinte umdeuten.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Verfasser kann die ganze Auslegungsfrage vermeiden; sie entsteht erst durch einen schwachen Tenor.

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