Was der Gerichtsvollzieher wegnehmen können muss

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Assessorkern · Formalien · BGH, 17.09.20

E stirbt am 6. Januar 2026; der Nettonachlass beträgt 320.000 €. B berühmt sich aufgrund eines formunwirksamen Testaments der Alleinerbenstellung, ist im Grundbuch eingetragen und behält den Pkw des Erblassers. Wahrer Miterbe zu 1/2 ist sein Bruder K, der klagt.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    K beantragt die Feststellung, dass das Testament unwirksam ist; das ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 I ZPO.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Vollstreckungsfähig ist am Feststellungsurteil allein die Kostenentscheidung; darauf ist der Ausspruch ausdrücklich zu beziehen (§ 709 S. 1, 2 ZPO).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 708 Nr. 11 Alt. 2 ZPO greift, weil aus dem Urteil nur wegen der Kosten vollstreckt werden kann.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Herausgabetenor muss den Pkw mit Marke, amtlichem Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer bezeichnen (§ 253 II Nr. 2 ZPO, § 883 I ZPO).

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    K kann die Herausgabe des Pkw an sich allein verlangen (§ 2039 S. 1 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für die Bewilligung der Grundbuchberichtigung entfällt ein Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit der Hauptsache (§ 894 S. 1 ZPO).

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