Strafrecht III · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Vor der großen Strafkammer steht A wegen Untreue. Am zweiten Verhandlungstag erörtert R den Verfahrensstand nach § 257b StPO und teilt mit, die Kammer bewerte den Nachteil vorläufig mit 40.000 Euro und halte zwei Jahre Freiheitsstrafe für angemessen. Auf dem Flur sagt sie V, mit Bewährung sei zu rechnen. Am siebten Tag will sie höher gehen und statt des Missbrauchs- den Treubruchstatbestand annehmen.
Für das Abrücken von der Bewertung des Nachteils und der Straferwartung trägt § 265 II Nr. 2 StPO.
Auch das Wort auf dem Flur zählt: Die Kammer muss darauf hinweisen, bevor sie davon abrückt.
Der wesentliche Ablauf und Inhalt der Erörterung vom zweiten Verhandlungstag gehört ins Protokoll, und zwar nach einer eigenen Vorschrift.
Der Übergang vom Missbrauchs- zum Treubruchstatbestand des § 266 I StGB ist der Musterfall der Nummer 2.
Beide Hinweise werden in einem Zug erteilt, jeder mit seiner eigenen Vorschrift und seiner eigenen Tatsachengrundlage.
Wäre eine Verständigung zustande gekommen und die Bindung entfallen, ersetzte die Mitteilung nach § 257c IV 4 StPO den Hinweis.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht III weiterlesen.
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