Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
In den Lagerräumen des Ladeninhabers A werden Gefahrstoffe vermutet. Die Gemeinde G gibt ihm am Dienstag, dem 6. Oktober 2026, auf, das Betreten der Räume durch ihre Bediensteten zu dulden. Dem B, der auf einem Platz wiederholt Ordnungswidrigkeiten begangen hat, verbietet sie, diesen Platz zu betreten, und gibt ihm auf, sich zweimal wöchentlich zu melden.
Art. 7 IV LStVG sperrt nicht nur die Anordnung nach Absatz 2, sondern auch das eigene Handeln der Behörde nach Absatz 3.
Die Lagerräume des A sind keine Wohnung; Art. 7 IV LStVG steht der Duldungsanordnung deshalb nicht entgegen.
Die Duldungsanordnung bleibt zulässig, weil sie A nur eine Pflicht auferlegt und die Behörde nicht selbst betritt.
Wo Absatz 4 greift, hilft keine Abwägung: Die Anordnung ist rechtswidrig, wie schwer die Gefahr auch wiegt.
Das Betretungsverbot gegen B scheitert nicht an Art. 7 IV LStVG, obwohl es seine Bewegungsfreiheit einschränkt.
Auch die Meldeauflage gegen B bleibt nach Absatz 2 möglich, und der Bußgeldrahmen für die Zuwiderhandlung steht im Gesetz selbst.
Für die Lagerräume bleibt nur der Weg über eine Weisung an die Polizei; ohne Weisung darf sie nicht betreten.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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