Vorzeitiger Ausgleich und vorzeitige Aufhebung

Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

C lebt seit dem 1. Juni 2022 von ihrem Mann J getrennt; keiner will die Scheidung. C hat den geringeren Zugewinn erzielt. Am 15. Juli 2026 beantragt sie beim Familiengericht den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    C ist ausgleichsberechtigt und kann den vorzeitigen Ausgleich verlangen (§ 1385 Nr. 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Angabe „§ 1385 I Nr. 1 BGB“ bezeichnet den Grund des vorzeitigen Ausgleichs zutreffend und vollständig.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Für die Rechnung tritt der 15. Juli 2026 an die Stelle der Beendigung des Güterstands (§ 1387 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die vier Nummern des § 1385 BGB stehen kumulativ nebeneinander; für den Antrag der C müssen alle vorliegen.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein (§ 1388 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.

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