Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
C lebt seit dem 1. Juni 2022 von ihrem Mann J getrennt; keiner will die Scheidung. C hat den geringeren Zugewinn erzielt. Am 15. Juli 2026 beantragt sie beim Familiengericht den vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns.
C ist ausgleichsberechtigt und kann den vorzeitigen Ausgleich verlangen (§ 1385 Nr. 1 BGB).
Die Angabe „§ 1385 I Nr. 1 BGB“ bezeichnet den Grund des vorzeitigen Ausgleichs zutreffend und vollständig.
Für die Rechnung tritt der 15. Juli 2026 an die Stelle der Beendigung des Güterstands (§ 1387 BGB).
Die vier Nummern des § 1385 BGB stehen kumulativ nebeneinander; für den Antrag der C müssen alle vorliegen.
Mit der Rechtskraft der Entscheidung, die die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufhebt, tritt Gütertrennung ein (§ 1388 BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Familienrecht weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.