Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Margarethe Struck stirbt am 11. Juni 2026 als Witwe und hinterlässt einen Nettonachlass von 800.000 €. Ihr Testament setzt die Tochter Almut (63) zur nicht befreiten Vorerbin zu 1/2 ein, Nacherbe ist Almuts Sohn; der Sohn Ferdinand erhält die andere Hälfte unbeschränkt. Almuts Vorerbenhälfte wirft rund 12.000 € jährlich ab. Die Testamentseröffnung ist Almut am 3. Juli 2026 zugegangen; am 20. Juli 2026 fragt sie dich, ob sie „einfach annehmen“ soll.
Die Einsetzung Almuts als Vorerbin ist eine Beschränkung, die ihr ein Wahlrecht zwischen Erbschaft und Pflichtteil eröffnet.
Als nicht befreite Vorerbin könnte Almut die Substanz ihrer Hälfte von 400.000 € verbrauchen und später an eigene Erben weitergeben.
Die laufenden Erträge von rund 12.000 € jährlich stehen Almut als Vorerbin zu und werden ihr freies Vermögen.
Schlägt Almut aus, kann sie einen Pflichtteil von 200.000 € beanspruchen.
Die Ausschlagungsfrist begann bereits am 11. Juni 2026 mit dem Erbfall und endet damit am 23. Juli 2026.
Hätte Almut die Erbschaft bereits schlüssig angenommen, wäre jede Korrektur endgültig ausgeschlossen.
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