Vorbehaltsurteil und Schadensersatz wegen Vollstreckung (§ 599 ZPO)

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die K-GmbH hat im Urkundenprozess ein Vorbehaltsurteil über 22.000,00 EUR erwirkt und daraus vollstreckt. Im Nachverfahren stellt sich heraus, dass der Anspruch nie bestand. B sind durch die Vollstreckung 1.400,00 EUR Kosten und ein Zinsschaden entstanden; ein Verschulden trifft die K-GmbH nicht.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ob dem Beklagten die Ausführung seiner Rechte vorbehalten wird, steht im Ermessen des Gerichts.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Vorbehaltsurteil ist für die Rechtsmittel und die Zwangsvollstreckung als Endurteil anzusehen.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Nachverfahren ist derselbe Rechtsstreit vor demselben Gericht; eine neue Klage braucht es nicht.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die K-GmbH schuldet dem B Ersatz des Vollstreckungsschadens, obwohl sie kein Verschulden trifft.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Neben § 599 Abs. 3 ZPO regelt § 601 ZPO die Wirkung des Vorbehaltsurteils im Verhältnis zum Nachverfahren.

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