Voraussetzungen der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG)

Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Eheleute F und M leben in Hamburg, sind unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt. F hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €, M von 0 €; sie streben die steuerlich günstigste Veranlagung an.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    F und M können mangels gemeinsamer Veranlagungsoption nur einzeln nach § 26a EStG veranlagt werden.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nach § 26b EStG sind hier erfüllt.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und ihnen gemeinsam zugerechnet.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Beim Splitting-Verfahren nach § 32a Abs. 5 EStG wird das gemeinsame zu versteuernd Einkommen verdoppelt und die Steuer danach halbiert.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Zusammenveranlagung führt im vorliegenden Fall zu einem steuerlichen Vorteil gegenüber der Einzelveranlagung.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung weiterlesen.

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