Dauerndes Getrenntleben unter einem Dach (§ 26 EStG)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

C und D bewohnen weiterhin dasselbe Haus, führen aber seit über einem Jahr getrennte Haushalte: getrennte Kassen, getrennte Wirtschaftsführung, kein gemeinsames Familienleben. Für das abgelaufene Jahr beantragen beide die Zusammenveranlagung. Das Finanzamt lehnt den Antrag ab.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Zusammenveranlagung setzt neben einer bestehenden Ehe voraus, dass die Eheleute nicht dauernd getrennt leben.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Solange die Eheleute noch in derselben Wohnung leben, ist ein dauerndes Getrenntleben rechtlich ausgeschlossen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Getrennte Kassen, getrennte Wirtschaftsführung und fehlendes gemeinsames Familienleben sprechen für die Aufhebung der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    C und D leben im Sinne des § 26 Abs. 1 EStG dauernd getrennt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Ehe formal weiterbesteht, muss das Finanzamt die Zusammenveranlagung dennoch gewähren.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Ablehnung des Finanzamts ist rechtmäßig.

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