Vindikation trotz Weitergabe an Dritte (§§ 985, 986 BGB)

Sachenrecht · Eigentum, Besitz und dingliche Sicherheiten · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

H vermietet dem Kammerorchester O ihr Cembalo für zwei Jahre; der Vertrag verbietet jede Weitergabe an Dritte. O überlässt es gleichwohl der Musikschule M. H verlangt das Instrument von M heraus — und zwar an sich selbst.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Musikschule M hat gegenüber der Eigentümerin H kein Recht zum Besitz an dem Cembalo.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Eigentümerin H kann von der Musikschule M die Herausgabe des Cembalos an sich selbst verlangen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    H kommt an das Instrument, indem sie den Mietvertrag mit O wegen vertragswidrigen Gebrauchs außerordentlich kündigt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Hätte H das Cembalo während der Mietzeit nach § 931 BGB an einen Händler übereignet, könnte O dem Erwerber den Mietvertrag entgegenhalten.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    O könnte dem Erwerber den Mietvertrag auch dann entgegenhalten, wenn H das Cembalo erst zurückgeholt und dann nach § 929 S. 1 BGB übergeben hätte.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Solange das Orchester O berechtigt besitzt, laufen die §§ 987 ff. BGB gegen es nicht an.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Sachenrecht · Eigentum, Besitz und dingliche Sicherheiten weiterlesen.

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