Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Fliesenlegermeister R soll das Bad von O neu fliesen. Beim Ortstermin sagt R: „Mit Rechnung 7.100 €, ohne Rechnung 6.000 €.“ O ist einverstanden; beide wissen, dass R die Einnahme nicht versteuern wird. O zahlt die 6.000 € bar. Zwei Monate nach den Arbeiten lösen sich die Fliesen großflächig, weil der Kleber nur punktweise aufgetragen wurde; eine fachgerechte Neuverlegung kostet 8.500 €.
R leistet mit der Ohne-Rechnung-Abrede Schwarzarbeit im Sinne des § 1 II 1 Nr. 2 SchwarzArbG.
Das Verbot des § 1 II 1 SchwarzArbG trifft auch O, die die Leistung nur ausführen lässt.
Nichtig ist nur die Ohne-Rechnung-Abrede; der Vertrag bleibt über § 139 BGB im Übrigen wirksam.
O kann von R wegen der abgelösten Fliesen Nacherfüllung nach §§ 634 Nr. 1, 635 I BGB verlangen.
§ 1 IV SchwarzArbG nimmt nur nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Leistungen aus; ein Meisterbetrieb fällt nicht darunter.
O kann die bar gezahlten 6.000 € nach § 812 I 1 Alt. 1 BGB zurückfordern.
Die Rückforderungssperre des § 817 S. 2 BGB wirkt gegen beide Seiten der Schwarzgeldabrede.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.