Der halbe Wintergarten

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Zimmerei Z baut für K einen Wintergarten, Festpreis 96.000 €. Als Fundament, Unterkonstruktion und ein Teil der Verglasung stehen — 40 Prozent der geschuldeten Leistung —, will K das Grundstück verkaufen und teilt Z am 6. August 2026 mit unterschriebenem Brief mit, sie kündige; einen Vorwurf erhebt sie nicht. Für den Rest hätte Z noch 34.000 € aufwenden müssen; einen Ersatzauftrag hat sie nicht bekommen.

  1. Aussage 1 von 7 · Richtig oder falsch?

    K darf bis zur Vollendung des Werkes jederzeit und ohne Grund kündigen (§ 648 S. 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 7 · Richtig oder falsch?

    Ausgangspunkt der Abrechnung ist der Wert des Gebauten, zu dem der entgangene Gewinn addiert wird.

  3. Aussage 3 von 7 · Richtig oder falsch?

    Z kann ohne weiteren Vortrag 41.280 € verlangen (§ 648 S. 2, 3 BGB).

  4. Aussage 4 von 7 · Richtig oder falsch?

    Die Fünf-Prozent-Vermutung des § 648 S. 3 BGB ist unwiderleglich und deckelt zugleich den Anspruch.

  5. Aussage 5 von 7 · Richtig oder falsch?

    Die freie Kündigung steht seit dem 1. Januar 2018 in § 648 BGB, der Kostenanschlag in § 649 BGB.

  6. Aussage 6 von 7 · Richtig oder falsch?

    Dem Unternehmer steht nach einer Kündigung aus wichtigem Grund ebenfalls die Fünf-Prozent-Vermutung zu (§ 648a V BGB).

  7. Aussage 7 von 7 · Richtig oder falsch?

    Bei einem Bauvertrag bedarf jede Kündigung der schriftlichen Form; Textform genügt nicht (§ 650h BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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