Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Zimmerei Z baut für K einen Wintergarten, Festpreis 96.000 €. Als Fundament, Unterkonstruktion und ein Teil der Verglasung stehen — 40 Prozent der geschuldeten Leistung —, will K das Grundstück verkaufen und teilt Z am 6. August 2026 mit unterschriebenem Brief mit, sie kündige; einen Vorwurf erhebt sie nicht. Für den Rest hätte Z noch 34.000 € aufwenden müssen; einen Ersatzauftrag hat sie nicht bekommen.
K darf bis zur Vollendung des Werkes jederzeit und ohne Grund kündigen (§ 648 S. 1 BGB).
Ausgangspunkt der Abrechnung ist der Wert des Gebauten, zu dem der entgangene Gewinn addiert wird.
Z kann ohne weiteren Vortrag 41.280 € verlangen (§ 648 S. 2, 3 BGB).
Die Fünf-Prozent-Vermutung des § 648 S. 3 BGB ist unwiderleglich und deckelt zugleich den Anspruch.
Dem Unternehmer steht nach einer Kündigung aus wichtigem Grund ebenfalls die Fünf-Prozent-Vermutung zu (§ 648a V BGB).
Bei einem Bauvertrag bedarf jede Kündigung der schriftlichen Form; Textform genügt nicht (§ 650h BGB).
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.
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