Familienrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
A ist sechs. R, der Ehemann ihrer Mutter, ist seit ihrer Geburt ihr rechtlicher Vater; er lebt mit A zusammen und betreut sie. W, ihr leiblicher Vater, hat sich vom ersten Tag an um Kontakt bemüht; die Mutter hat ihn abgewiesen. Ein Statuswechsel würde A laut Verfahrensbeiständin erheblich belasten, wäre therapeutisch aber zu bewältigen.
W ist anfechtungsberechtigt; die Versicherung an Eides statt eröffnet nur das Verfahren (§ 1600 I 1 Nr. 2, I 2 BGB).
Zwischen A und R besteht eine sozial-familiäre Beziehung (§ 1600 V 1, 2 BGB).
Ws Anfechtung bleibt damit nach § 1600 III 1, 2 BGB ausgeschlossen.
Die Jahresvermutung des § 1600 V 3 BGB hilft W hier zusätzlich.
Ob die Rückausnahme wieder gesperrt ist, entscheidet das Merkmal „erforderlich“ (§ 1600 III 3 BGB).
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