Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
M gehört dem Gemeinderat der Gemeinde G seit der letzten Wahl an. Er verlangt Einsicht in die Niederschriften dreier nichtöffentlicher Sitzungen — zwei davon liegen vor seiner Wahl —, dazu Kopien aller drei, ferner Einsicht in die Niederschriften des beschließenden Bau- und Umweltausschusses und in den Vergabevermerk der Verwaltung zum Auftrag vom 16. April 2026. B lehnt alles ab: kein dargelegtes Interesse, nichtöffentliche Sitzungen seien gesperrt.
Art. 54 III 1 GO verlangt von M nichts als die Mitgliedschaft.
Für die beiden Sitzungen vor seiner Wahl steht M die Einsicht nicht zu, weil er an ihnen nicht teilgenommen hat.
Weil M die Niederschriften einsehen darf, kann er auch Kopien davon verlangen.
Für die Kopien der Niederschriften öffentlicher Sitzungen darf G von M Kosten nach dem Kostengesetz erheben.
Für die Niederschriften des beschließenden Ausschusses gilt Art. 54 III 1 GO entsprechend, und die Brückennorm nennt nur einen Ausschnitt.
Für den Vergabevermerk fehlt eine geschriebene Grundlage, und was an ihre Stelle tritt, kennt eine Grenze, die Art. 54 III 1 GO nicht kennt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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