Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
K verkaufte B eine Fräsmaschine für 14.500,00 EUR; Vertragsschluss und Übergabe am 5. Februar 2026 sind unstreitig, gezahlt hat B nichts. B behauptet, die Maschine laufe unrund; K bestreitet das, der Sachverständige hat den Mangel nicht bestätigt. B trägt auf drei Seiten vor, K habe den Übergabetermin zweimal verschoben, ohne daraus ein Recht herzuleiten, und schildert seine Betriebsgeschichte.
Die Betriebsgeschichte des B hat im Tatbestand keine Adresse, auch nicht in einem zusammenfassenden Satz.
Weil B drei Seiten auf die zweimalige Terminverschiebung verwendet hat, gehört sie in den Tatbestand.
Dass der Sachverständige den Mangel nicht bestätigt hat, gehört in den Abschnitt über die Beweisaufnahme im Tatbestand.
Der dritte und der vierte Haufen unterscheiden sich erst in den Gründen: Streitig-Unerhebliches kann dort einen Satz bekommen, rechtlich Bedeutungsloses nicht.
Vier Vorgänge stehen in dieser Akte, und jeder von ihnen gehört in einen anderen der vier Haufen — mit vier verschiedenen Adressen im Urteil.
Bleibt es beim Zuspruch, braucht die Terminverschiebung genau einen Satz — und der steht in den Gründen, nicht im Tatbestand.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
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