Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Zoe ist Erbin und hat ein Nachlassverzeichnis erstellt, um ihre Haftung zu beschränken. Dabei hat sie jedoch einige Dinge ausgelassen und andere erfunden, zudem hat sie das Verzeichnis eigenhändig ohne Hilfe Dritter angefertigt. Ein Gläubiger fordert nun die eidesstattliche Versicherung.
Da Zoe das Verzeichnis selbst geschrieben hat, ist die gesetzliche Inventarfrist nicht wirksam gewahrt.
Weil Zoe das Depot und das Darlehen bewusst falsch angegeben hat, haftet sie für die Nachlassverbindlichkeiten nun unbeschränkt.
Hätte Zoe die Fehler im Inventar nur versehentlich begangen, wäre sie sofort unbeschränkt haftbar, ohne Chance auf Korrektur.
Der Gläubiger hat einen rechtlichen Anspruch darauf, dass Zoe die Richtigkeit ihres Verzeichnisses an Eides statt versichert.
Durch die unbeschränkte Haftung kann Zoe nun auch die aufschiebenden Einreden wie die Dreimonatseinrede weiterhin uneingeschränkt nutzen.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.
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