Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Jonas erklärt in seiner Steuererklärung Werbungskosten in Höhe von 7.100 € und legt eine Aufstellung mit dem korrekten Endbetrag bei. Der Sachbearbeiter überträgt beim Erstellen des Bescheids jedoch fälschlicherweise nur 6.100 €, obwohl der Fehler aus der beigefügten Aufstellung leicht erkennbar war.
Jonas selbst hat einen Fehler bei der Erklärung seiner Werbungskosten gemacht, da er den falschen Betrag eingetragen hat.
Der Fehler des Finanzamtes bei der Datenübernahme ist als mechanisches Versehen grundsätzlich nach § 129 AO berichtigungsfähig.
Eine Berichtigung nach § 129 AO ist ausgeschlossen, weil der Fehler bereits in den vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen angelegt war.
Der fehlerhafte Steuerbescheid kann aufgrund der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung weiterlesen.
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