Übernahmefehler des Sachbearbeiters (§ 129 AO)

Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Jonas erklärt in seiner Steuererklärung Werbungskosten in Höhe von 7.100 € und legt eine Aufstellung mit dem korrekten Endbetrag bei. Der Sachbearbeiter überträgt beim Erstellen des Bescheids jedoch fälschlicherweise nur 6.100 €, obwohl der Fehler aus der beigefügten Aufstellung leicht erkennbar war.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Jonas selbst hat einen Fehler bei der Erklärung seiner Werbungskosten gemacht, da er den falschen Betrag eingetragen hat.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Fehler des Finanzamtes bei der Datenübernahme ist als mechanisches Versehen grundsätzlich nach § 129 AO berichtigungsfähig.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine Berichtigung nach § 129 AO ist ausgeschlossen, weil der Fehler bereits in den vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen angelegt war.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der fehlerhafte Steuerbescheid kann aufgrund der offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO berichtigt werden.

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