Schreibfehler bei der Steuererklärung (§ 173a AO)

Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Viktor vertippt sich beim Eintragen seiner Werbungskosten in der Steuererklärung und gibt versehentlich 4.500 € statt 5.400 € an. Belege oder Aufstellungen zu den Werbungskosten fügt er seiner Erklärung nicht bei. Das Finanzamt übernimmt diesen falschen Wert ungeprüft in den Steuerbescheid.

  1. Aussage 1 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine Berichtigung des fehlerhaften Steuerbescheids scheidet aus, da Viktor den Fehler selbst verschuldet hat.

  2. Aussage 2 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Zahlendreher beim manuellen Eintippen der Werbungskosten stellt einen Schreibfehler im Sinne des § 173a AO dar.

  3. Aussage 3 von 4 · Richtig oder falsch?

    Eine Berichtigung nach § 129 AO ist ebenfalls möglich, da das Finanzamt den Fehler hätte bemerken müssen.

  4. Aussage 4 von 4 · Richtig oder falsch?

    Der Steuerbescheid kann somit erfolgreich nach § 173a AO berichtigt werden.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung weiterlesen.

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