Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 4 Aussagen zu beurteilen
Viktor vertippt sich beim Eintragen seiner Werbungskosten in der Steuererklärung und gibt versehentlich 4.500 € statt 5.400 € an. Belege oder Aufstellungen zu den Werbungskosten fügt er seiner Erklärung nicht bei. Das Finanzamt übernimmt diesen falschen Wert ungeprüft in den Steuerbescheid.
Eine Berichtigung des fehlerhaften Steuerbescheids scheidet aus, da Viktor den Fehler selbst verschuldet hat.
Der Zahlendreher beim manuellen Eintippen der Werbungskosten stellt einen Schreibfehler im Sinne des § 173a AO dar.
Eine Berichtigung nach § 129 AO ist ebenfalls möglich, da das Finanzamt den Fehler hätte bemerken müssen.
Der Steuerbescheid kann somit erfolgreich nach § 173a AO berichtigt werden.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht · Einkommensteuer und Abgabenordnung weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.