Streitgenossenschaft der klagenden Miterbinnen (§ 2039 BGB)

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Aurelia und Sanne Rennekamp sind Miterbinnen; zum Nachlass gehört eine Forderung von 18.500 € gegen Ulf Kadereit. Aurelia hat zunächst allein auf Zahlung an alle Erben geklagt, kurz vor dem Termin will Sanne mitklagen. Kadereit rechnet mit einer eigenen fälligen Forderung von 6.000 € gegen Aurelia persönlich aus einem Autoverkauf auf und meint zudem, es sei nur ein Viertel des Betrags streitwertrelevant.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Aurelia durfte die Nachlassforderung auch allein einklagen, solange sie Leistung an alle Erben verlangt.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Klagen Aurelia und Sanne gemeinsam, sind sie keine notwendigen Streitgenossinnen aus prozessualen Gründen.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Erbengemeinschaft selbst ist im Rubrum als Klägerin aufzuführen.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Streitwert beträgt nur ein Viertel von 18.500 €, weil jede Miterbin nur ihre Quote verfolgt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Kadereit kann mit seiner Forderung gegen Aurelia persönlich gegen die Nachlassforderung aufrechnen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Unterliegen die Klägerinnen, treffen die Prozesskosten sie selbst und nicht ohne weiteres den Nachlass.

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