Sechshundert Euro für zwei Zimmer

Schuldrecht BT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

H zahlt R für seine Dreizimmerwohnung 640 € im Monat; die ortsübliche Vergleichsmiete liegt heute weit darüber. H bittet um die Erlaubnis, zwei der drei Zimmer für zusammen 600 € unterzuvermieten; er wohnt weiter dort und sagt offen, seine Lage sei nicht angespannt — er wolle sich ein Zubrot verdienen. R lehnt ab. H vermietet trotzdem unter; nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung kündigt R fristlos.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ohne Rs Erlaubnis darf H die Zimmer nicht überlassen; das gilt für jede Miete (§ 540 I 1 BGB).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil H nur zwei von drei Zimmern weggibt und selbst wohnen bleibt, hat er einen Anspruch auf die Erlaubnis (§ 553 I 1 BGB).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Interesse, mit der Untervermietung Gewinn zu erzielen, ist ein berechtigtes im Sinne des § 553 I 1 BGB.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Selbst ein bestehender Anspruch aus § 553 I 1 BGB ersetzte die Erlaubnis des Vermieters nicht.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die unbefugte Überlassung trägt nach erfolgloser Abmahnung die fristlose Kündigung (§ 543 II 1 Nr. 2 Alt. 2, III 1 BGB).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    R kann von H die Herausgabe des Untermietzinses verlangen, solange das Hauptmietverhältnis noch läuft.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht BT weiterlesen.

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