Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
M betreibt ein Schallplattengeschäft in einem Ladenlokal, das sie von O für 2.600 € im Monat gemietet hat. Im Frühjahr 2020 muss sie es aufgrund behördlicher Anordnung sechs Wochen geschlossen halten; Publikumsverkehr ist untersagt. Das Lokal ist unversehrt und zugänglich; M betreibt einen Abholservice und zahlt keine Miete.
Die Schließungsanordnung ist ein Mangel der Mietsache und mindert die Miete nach § 536 I 1 BGB.
Die Gebrauchsgewährung ist nach § 275 I BGB unmöglich geworden, sodass die Miete nach § 326 I 1 BGB entfällt.
M kann für die sechs Wochen der Schließung nach § 313 I BGB eine Anpassung der Miete verlangen.
Weil beide Seiten die Störung nicht zu verantworten haben, wird die Miete für die Schließzeit halbiert.
Hätte M zusätzlich für zwei Tage einen Saal zur Plattenbörse gemietet und wäre die Veranstaltung verboten worden, bekäme sie die Saalmiete voll zurück.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.
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