Der Kupferpreis verdreifacht sich

Schuldrecht AT · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Dachdecker A kauft bei der Händlerin B 3 Tonnen Kupferblech handelsüblicher Qualität zum Festpreis von 26.000 €, Lieferung auf Abruf. B deckt sich nicht ein, sondern will kurzfristig am Markt kaufen. Im Mai bricht eine große Mine weg; im Juni kostet dieselbe Menge 90.000 €. A ruft die Ware ab.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    B kann die Lieferung nach § 275 II 1 BGB verweigern, weil der Einkauf sie nun 90.000 € kostet.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Die Äquivalenzstörung ist der Ort des § 313 BGB, nicht des § 275 II BGB.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Bei § 313 BGB scheitert B an der Risikoverteilung, weil sie sich bewusst nicht eingedeckt hat.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Wäre die Quelle durch eine dauerhafte staatliche Ausfuhrsperre weggefallen, könnte B sofort vom Rahmenvertrag zurücktreten.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    B könnte sich statt auf die Einrede des § 275 II 1 BGB auf eine Anpassung nach § 313 I BGB stützen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Schuldrecht AT weiterlesen.

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