· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Die Stadt G hat gegen P die Kosten einer Ersatzvornahme auf 18.400 Euro festgesetzt und als Rechtsgrundlage „Art. 41a Abs. 1 VwZVG“ genannt; daneben erhebt sie eine Gebühr von 220 Euro. Der Kostenbetrag wurde am Montag, dem 1. März 2027, fällig; P zahlt ihn am Freitag, dem 30. Juli 2027. G verlangt zusätzlich Zinsen. Später wird der Grundverwaltungsakt rechtskräftig aufgehoben.
Die im Bescheid genannte Vorschrift „Art. 41a Abs. 1 VwZVG“ trägt die Festsetzung der Kosten der Ersatzvornahme.
Die amtliche Überschrift des Art. 41a VwZVG verspricht mehr, als die beiden Sätze darunter halten.
Die Zinsen auf den Kostenbetrag belaufen sich für die Zeit bis zur Zahlung auf 456,72 Euro.
Auch die Gebühr von 220 Euro ist nach Art. 41a S. 1 VwZVG zu verzinsen, weil sie zu den Kosten der Vollstreckung gehört.
Für die Gebühr von 220 Euro genügt der Verweis des Art. 41 I 1 VwZVG auf das Kostengesetz nicht; G braucht dafür noch etwas.
Nach der rechtskräftigen Aufhebung des Grundverwaltungsakts trägt Art. 28 I VwZVG den Erstattungsanspruch.
Über den Erstattungsanspruch entscheidet die Anordnungsbehörde, nicht die Vollstreckungsbehörde.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.