Ersuchen oder Klausel

· Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Die Stadt G hat gegen P einen bestandskräftigen Kostenbescheid über 6.900 Euro; er ist zugestellt, fällig und ordnungsgemäß gemahnt. Die Stadtkasse ersucht das Finanzamt um Beitreibung und setzt auf das Ersuchen die Erklärung, der Anspruch sei vollstreckbar. Das Finanzamt schickt den Vorgang zurück. P rügt, die maschinell erstellte Vollstreckungsanordnung trage weder Unterschrift noch Dienstsiegel, und verlangt, sie ihm zuzustellen.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Art. 24 I VwZVG kennt zwei Anordnungsformen, und welche gilt, richtet sich nach dem Gläubiger der Forderung.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Ersuchen war richtig, weil die Finanzämter nach Art. 25 I VwZVG die Vollstreckungsbehörden für Geldforderungen sind.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    G musste die Klausel „Diese Ausfertigung ist vollstreckbar“ setzen, und zwar auf eine Ausfertigung des Bescheids oder eines Ausstandsverzeichnisses.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die mit der Klausel versehene Ausfertigung ist P zuzustellen, weil die Vollstreckung sonst ohne bekannt gegebenen Titel liefe.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die maschinell erstellte Anordnung ist unwirksam, weil ihr Unterschrift und Dienstsiegel fehlen.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Art. 24 II VwZVG verteilt die Verantwortung im Innenverhältnis, ersetzt aber keine Voraussetzung der Vollstreckung.

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