Schweigen bei unbestellter Ware (§ 241a I BGB)

BGB AT · Allgemeiner Teil · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Weinhändler H schickt der Rechtsanwältin G unbestellt sechs Flaschen mit der Karte: „Probierpaket 89 €. Hören wir zwei Wochen nichts, gilt der Kauf als geschlossen.“ G stellt die Kiste ungeöffnet in den Keller. Ihr Onkel O überweist ihr 8.000 € als Geschenk und setzt drei Wochen Frist zur Erklärung über die Annahme; G schweigt, weil sie ablehnen will.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    G muss H nicht antworten; ihr Schweigen ist keine Annahme des Angebots (§§ 145, 147 BGB).

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 241a I BGB nimmt G auch jeden gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe oder Wertersatz.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    In dem Einlagern der Kiste im Keller liegt eine konkludente Annahme (§ 151 S. 1 BGB).

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Auch bei O gilt der Grundsatz: Ohne Erklärung Gs ist kein Schenkungsvertrag zustande gekommen (§ 516 I BGB).

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    G kann die durch ihr Schweigen fingierte Annahme anfechten (§ 119 I Fall 1 BGB).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im BGB AT · Allgemeiner Teil weiterlesen.

Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.

Weiter im Thema