Rechtsweg bei Vergütungsklage und streitigem Arbeitnehmerstatus (§ 2 ArbGG)

Arbeitsrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 3 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Herr Próchnik klagt gegen seine Werbeagentur auf offene Vergütung und beruft sich auf einen Arbeitsvertrag nach § 611a BGB. Die Agentur rügt den Rechtsweg mit dem Argument, er sei lediglich freier Mitarbeiter und kein Arbeitnehmer.

  1. Aussage 1 von 3 · Richtig oder falsch?

    Für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a ArbGG genügt es, dass der Kläger eine Arbeitnehmereigenschaft rein tatsächlich behauptet.

  2. Aussage 2 von 3 · Richtig oder falsch?

    Die Geltendmachung von Vergütung entweder aus einem Arbeitsvertrag nach § 611a BGB oder alternativ aus einem freien Dienstvertrag nach § 611 BGB stellt einen sich gegenseitig ausschließenden aut-aut-Fall dar.

  3. Aussage 3 von 3 · Richtig oder falsch?

    Das Arbeitsgericht darf die Klage bei verneintem Rechtsweg direkt durch Endurteil als unzulässig abweisen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Arbeitsrecht weiterlesen.

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