Rechtsbehelf gegen Vollstreckung ins Eigenvermögen des Erben (§§ 785, 767 ZPO)

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Du wurdest als Erbe zur Zahlung einer Nachlassverbindlichkeit verurteilt, wobei dir im Urteil die Beschränkung der Haftung auf den Nachlass vorbehalten wurde. Obwohl nun die Nachlassverwaltung angeordnet ist, lässt die Gläubigerin dein privates Gehaltskonto pfänden. Du möchtest wissen, wie du dich gegen diesen Zugriff auf dein Eigenvermögen wehren kannst.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Du kannst die Pfändung deines Gehaltskontos mit der Vollstreckungserinnerung gemäß § 766 ZPO angreifen, da das Vollstreckungsorgan die Haftungsbeschränkung von Amts wegen beachten muss.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der richtige Rechtsbehelf gegen die Vollstreckung in dein Eigenvermögen ist die Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 785, 767 ZPO.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Zuständig für deine Klage ist das Vollstreckungsgericht, bei dem die Pfändung beantragt wurde.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Deine Klage ist unzulässig, wenn du die Nachlassverwaltung schon vor dem Ende der mündlichen Verhandlung im Vorprozess hättest beantragen können.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Da die Nachlassverwaltung bereits angeordnet ist, kannst du zusätzlich verlangen, dass die bereits erfolgte Pfändung deines Gehalts aufgehoben wird.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

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