Rechtsanwendungsfehler und offenbare Unrichtigkeit (§ 129 AO)

Steuerrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Hanna entdeckt nach Eintritt der Bestandskraft, dass das Finanzamt ihre Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu Unrecht nicht anerkannt hat, weil der Sachbearbeiter die Rechtslage verkannt hat. Sie fordert eine Korrektur nach § 129 AO.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    § 129 AO erfasst grundsätzlich auch rechtliche Fehlbeurteilungen und Subsumtionsfehler des Finanzamts.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Der Fehler des Sachbearbeiters, der irrig den Mittelpunkt der Tätigkeit verneint hat, stellt einen bloßen mechanischen Übertragungsfehler dar.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Rechtsanwendungsfehler ist stets von der Berichtigung nach § 129 AO ausgeschlossen.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Eine Korrektur scheitert zudem an § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, da keine neuen Tatsachen vorliegen, sondern lediglich die Rechtsansicht strittig ist.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das Begehren von Hanna hat Erfolg, da die Bestandskraft eines Steuerbescheids bei jedem materiell-rechtlichen Fehler durchbrochen werden kann.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Steuerrecht weiterlesen.

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