Nicht erschienen — und der Vorbehalt bleibt trotzdem

Erbrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Assessorkern · Formalien

K klagt gegen B, den Alleinerben, ein Geldvermächtnis über 9.600 € ein; er mahnte mit Frist bis zum 20. April 2026. B trägt die Überschuldung des Nachlasses vor und beantragt den Haftungsvorbehalt. Zum Termin am 4. Juni 2026 erscheint er nicht.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Säumnis löscht den bereits gestellten Antrag auf den Haftungsvorbehalt (§ 331 I 1 ZPO, § 780 I ZPO).

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch bei Säumnis prüft das Gericht die Schlüssigkeit; ein unschlüssiger Antrag führt zur Klageabweisung (§ 331 II ZPO).

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Versäumnisurteil ist ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären (§ 708 Nr. 2 ZPO).

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Abwendungsbefugnis des § 711 S. 1 ZPO ist daneben auszusprechen, damit B die Vollstreckung abwenden kann.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Tatbestand und Entscheidungsgründe entfallen; das Urteil ist als Versäumnisurteil zu bezeichnen (§ 313b I ZPO).

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die durch die Säumnis veranlassten Kosten treffen B auch dann, wenn er nach Einspruch obsiegt (§ 344 ZPO).

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Erbrecht weiterlesen.

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