Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Komplementär Cordes stirbt; der Gesellschaftsvertrag seiner KG sagt zur Nachfolge kein Wort. Seine Erben sind überzeugt, sie seien nun automatisch Komplementäre. In einer anderen KG stirbt zur gleichen Zeit der Kommanditist Kling – auch dort fehlt jede Regelung. Prüfe, was jeweils von Gesetzes wegen geschieht.
Die Erben des Cordes rücken ohne besondere Vertragsklausel automatisch in dessen Komplementärstellung ein.
Die KG des Cordes wird trotz seines Todes mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.
Den Erben des Cordes steht statt der Gesellschafterstellung ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft zu.
Auch der Kommanditanteil des Kling erlischt mit seinem Tod, sodass seine Erben nur Geld erhalten.
Bei mehreren Erben des Kling entstehen entsprechend den Erbquoten getrennte Kommanditanteile.
Wer eine bestimmte Person als Nachfolger des Komplementärs will, muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich regeln.
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