Nachfolge beim Tod von Komplementär und Kommanditist (§ 130 HGB, § 177 HGB)

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Komplementär Cordes stirbt; der Gesellschaftsvertrag seiner KG sagt zur Nachfolge kein Wort. Seine Erben sind überzeugt, sie seien nun automatisch Komplementäre. In einer anderen KG stirbt zur gleichen Zeit der Kommanditist Kling – auch dort fehlt jede Regelung. Prüfe, was jeweils von Gesetzes wegen geschieht.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Erben des Cordes rücken ohne besondere Vertragsklausel automatisch in dessen Komplementärstellung ein.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die KG des Cordes wird trotz seines Todes mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Den Erben des Cordes steht statt der Gesellschafterstellung ein Abfindungsanspruch gegen die Gesellschaft zu.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Auch der Kommanditanteil des Kling erlischt mit seinem Tod, sodass seine Erben nur Geld erhalten.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Bei mehreren Erben des Kling entstehen entsprechend den Erbquoten getrennte Kommanditanteile.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Wer eine bestimmte Person als Nachfolger des Komplementärs will, muss dies im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich regeln.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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