Zivilrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Landgericht Aschaffenburg, 3 O 217/27. Auf Klage des Maximilian Röhrenbach ist rechtskräftig festgestellt, dass der Spessart Forstservice GmbH aus der Rechnung vom 12. Januar 2026 kein Anspruch auf 17.400,00 EUR zusteht. Die Gesellschaft klagt nun gegen Röhrenbach auf Zahlung eben dieser 17.400,00 EUR. Neue Tatsachen trägt sie nicht vor.
Die Leistungsklage ist zulässig, obwohl über dieselbe Forderung bereits rechtskräftig entschieden ist.
Abzuweisen ist die Klage gleichwohl, und zwar als unbegründet: Das Gericht ist an das festgestellte Nichtbestehen gebunden.
Weil dem Vorprozess und diesem Verfahren dieselbe Forderung zugrunde liegt, muss der Tenor „als unzulässig“ ausweisen.
Wäre die negative Feststellungsklage abgewiesen worden, wäre die Leistungsklage ebenfalls zulässig — gebunden wäre das Gericht dann an das Bestehen der Forderung.
Die Kosten trägt die Klägerin; ein sofortiges Anerkenntnis hülfe dem Beklagten nach „§ 93 Abs. 1 ZPO“ auch dann nicht, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Zivilrecht V weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.