Klageerweiterung, Rechtshängigkeit und Verjährung des Mehrbetrags (§ 261 ZPO, § 167 ZPO)

Zivilrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Landgericht Ingolstadt, 3 O 1204/27. Kreszenz Aumiller verlangt 11.200,00 EUR Restkaufpreis; die Verjährung endet mit Ablauf des Freitags, 31. Dezember 2027. Am Freitag, dem 3. Dezember 2027, kündigt sie eine Erweiterung an, ohne sie zu beziffern; zugestellt am 10. Dezember 2027. Der bezifferte Schriftsatz über 4.700,00 EUR geht am Mittwoch, dem 12. Januar 2028, ein, zugestellt am 2. Februar 2028.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Der Schriftsatz vom 3. Dezember 2027 hat trotz seiner Zustellung am 10. Dezember 2027 keine Rechtshängigkeit ausgelöst.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Für den bezifferten Schriftsatz ist die Zustellung nach drei Wochen noch „demnächst“ erfolgt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Obwohl die Zustellung noch demnächst erfolgt ist, ist der Mehrbetrag von 4.700,00 EUR gleichwohl verjährt.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil die Klage über 11.200,00 EUR längst rechtshängig ist, ist auch der Mehrbetrag aus derselben Rechnung gehemmt.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?
  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Hemmung, die für die ursprünglichen 11.200,00 EUR läuft, endet nicht schon mit dem Urteil über sie.

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