Zivilrecht V · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Landgericht Coburg, 4 O 226/26. Kunigunde Waltenberger verlangt 22.500,00 EUR aus einem Unfall von der Pfanzelt Baulogistik GmbH als Halterin. Im Termin vom Dienstag, dem 16. Juni 2026, verhandelt diese zur Sache; eine Zeugin sagt aus. Danach steht fest, dass der Lastwagen seit April 2026 an die Zwanzger Transport GmbH verleast war. Die Klägerin erklärt den Wechsel; zugesprochen werden 13.500,00 EUR.
Die eintretende Beklagte muss den Rechtsstreit nicht in der Lage übernehmen, in der er sich befindet.
Die ausscheidende Beklagte muss einwilligen, weil sie am 16. Juni 2026 zur Hauptsache verhandelt hat.
Auch die eintretende Beklagte muss dem Wechsel zustimmen; ohne ihre Erklärung wird er nicht wirksam.
Die Kostenentscheidung zerfällt: zwei Fünftel zu drei Fünftel im Verhältnis zur neuen Beklagten, dazu die Kosten der Ausgeschiedenen.
Von „§ 59 Abs. 1 ZPO“, „§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO“, „§ 266 Abs. 1 Satz 1 ZPO“ und „§ 355 Abs. 1 ZPO“ gibt es alle vier.
Gegen die eintretende Beklagte beginnt die Verjährungshemmung erst mit der Erhebung der Klage gegen sie.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Zivilrecht V weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.