Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 7 Aussagen zu beurteilen
Arbeitsgericht Weiden, 3 Ca 512/27, Kündigungsschutzklage Hochstetter gegen die Nordoberpfalz Zerspanung GmbH. Nach der Güteverhandlung will die Vorsitzende vor der streitigen Verhandlung ein Gutachten einholen und die Klägerin als Partei vernehmen. Dem in Hamburg wohnenden Zeugen Theo Wilmsen will sie Bild und Ton gestatten, ihn dabei an das Arbeitsgericht Hamburg schicken und über den Einspruch belehren.
Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Beweisaufnahme gelten hier nur, soweit das Arbeitsgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt.
Über den Beweisbeschluss vor der streitigen Verhandlung entscheidet hier der Vorsitzende allein, und die Parteivernehmung steht in dessen Liste.
Weil § 55 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 ArbGG die Parteivernehmung nennt, darf sie auch schon vor der streitigen Verhandlung durchgeführt werden.
Die Vernehmung Wilmsens in Bild und Ton kann die Vorsitzende nur gestatten; anordnen kann sie sie nicht.
Gegen die Entscheidung kann Wilmsen binnen zwei Wochen Einspruch einlegen; die Belehrung darüber gehört in die Verfügung.
Ob die Kammer selbst vernimmt oder der Vorsitzende, richtet sich hier nicht nach § 375 ZPO, sondern nach einer eigenen Vorschrift.
§ 128a ZPO gilt in seiner seit dem 19. Juli 2024 geltenden Fassung auch vor dem Arbeitsgericht unmittelbar.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe Tiefenkorrektur, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.