Öffentliches Recht I · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
Die Regierung hat U am 12. Juni 2025 eine Zuwendung bewilligt. Ein Prüfbericht geht am 2. Februar 2026 in der Poststelle ein; der zuständige Sachbearbeiter liest ihn am 16. März 2026 und erkennt, dass die Bewilligung rechtswidrig war. Die Anhörung ergeht am 14. April 2026; U äußert sich zu seinen Dispositionen, die Stellungnahme geht am Mittwoch, dem 6. Mai 2026 ein.
Die Jahresfrist gilt auch dann, wenn die Behörde den Sachverhalt richtig kannte und allein das Recht falsch angewandt hat.
Die Jahresfrist beginnt mit dem Eingang des Prüfberichts in der Poststelle der Regierung am 2. Februar 2026.
Auch der 16. März 2026 setzt die Frist noch nicht in Gang, obwohl der Sachbearbeiter die Rechtswidrigkeit an diesem Tag erkannt hat.
Ein Rücknahmebescheid, der erst am 7. Mai 2027 hinausgeht, kommt einen Tag zu spät und ist deshalb aufzuheben.
Hätte U die Bewilligung durch arglistige Täuschung erwirkt, liefe überhaupt keine Frist; bei bloß unrichtigen Angaben läuft sie.
Ein Aktenvermerk, der den Fristbeginn festhält, gehört in die Akte, bevor der Bescheid gefertigt wird.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Öffentliches Recht I weiterlesen.
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