Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen
Georg möchte seiner Ehefrau Helga zu Lebzeiten Vermögen zuwenden, ohne dabei hohe Schenkungsteuer und spätere Pflichtteilsergänzungansprüche seiner Kinder auszulösen. Sie prüfen hierzu den Einsatz der sogenannten Güterstandsschaukel im Wege eines Ehevertrags.
Die Ehegatten können durch notariellen Ehevertrag von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln und dadurch den gesetzlichen Zugewinnausgleich vorzeitig realisieren.
Die Erfüllung der güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung gilt steuerrechtlich als freigebige Zuwendung und löst vollumfänglich Schenkungsteuer aus.
Die Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs bei einer Güterstandsschaukel stellt keine Schenkung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs dar und löst deshalb grundsätzlich auch keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB aus.
Der Wechsel in die Gütertrennung bedarf keiner besonderen Form, solange sich die Eheleute über die Vermögensübertragung einig sind.
Nach erfolgtem Ausgleich können die Ehegatten im selben oder einem neuen Ehevertrag direkt wieder in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren.
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