Erbverzicht statt Pflichtteilsverzicht — die Panne

Kautelarrecht · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 5 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

Ein Ehegatte soll in einem Ehevertrag erbrechtlich leer ausgehen, damit zwei Kinder möglichst geringe Pflichtteile erhalten. Versehentlich wird jedoch ein umfassender Erbverzicht statt eines reinen Pflichtteilsverzichts beurkundet.

  1. Aussage 1 von 5 · Richtig oder falsch?

    Ein Erbverzicht nach § 2346 Abs. 1 BGB schließt den verzichtenden Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge aus und lässt ihn rechtlich so dastehen, als wäre er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr am Leben.

  2. Aussage 2 von 5 · Richtig oder falsch?

    Gemäß § 2310 Satz 2 BGB wird ein durch Erbverzicht ausgeschlossener Ehegatte bei der Berechnung der Pflichtteilsquoten der übrigen Berechtigten weiterhin mitgezählt.

  3. Aussage 3 von 5 · Richtig oder falsch?

    Durch den Wegfall des Ehegatten nach § 2310 Satz 2 BGB verringern sich die Pflichtteilsquoten der Kinder, da sich das Nachlassvermögen auf mehr Berechtigte aufteilt.

  4. Aussage 4 von 5 · Richtig oder falsch?

    Das gewollte Ziel, die Pflichtteile der Kinder klein zu halten, wird rechtlich durch einen reinen Pflichtteilsverzicht nach § 2346 Abs. 2 BGB erreicht, bei dem der Ehegatte für die Quotenberechnung mitgezählt bleibt.

  5. Aussage 5 von 5 · Richtig oder falsch?

    Verträge über den künftigen Pflichtteil eines noch lebenden Dritten sind nach § 311b Abs. 4 BGB grundsätzlich formfrei zulässig.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Kautelarrecht weiterlesen.

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