Strafrecht IV · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen
A, vierunddreißig Jahre alt und nicht vorbestraft, hebelt in der Nacht zum 21. April 2026 das Fenster eines Vereinsheims auf und nimmt aus der Kasse 70 Euro; der Fensterschaden beträgt 260 Euro. Am Vormittag bringt er das Geld zurück, ersetzt den Schaden bar und entschuldigt sich beim Vorstand, der die Entschuldigung annimmt.
§ 243 II StGB sperrt hier, weil sich die Tat mit siebzig Euro Beute auf eine geringwertige Sache bezieht.
Die Indizwirkung wird durch eine Gesamtwürdigung widerlegt, in die tat- und täterbezogene Umstände eingehen.
Wird der besonders schwere Fall trotz erfülltem Regelbeispiel verneint, genügt die Feststellung; begründungspflichtig ist allein die Annahme.
Die Rahmenwahl entscheidet hier nicht nur über den Bereich der Strafe, sondern unmittelbar über die Strafart.
Ohne ein Regelbeispiel kann ein besonders schwerer Fall nicht angenommen werden, weil die Aufzählung abschließend ist.
Die Ablehnung gehört mit ihren tragenden Umständen in die Gründe; der Tenor bleibt davon unberührt.
Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Strafrecht IV weiterlesen.
Erst ausprobieren? Auf der Startseite steht eine Aufgabe ohne Konto — du schreibst deine Lösung hin, und dieselbe KI, die drinnen korrigiert, liest sie gegen die Musterlösung.