Gerichtsstandsvereinbarung für den Fall der Wohnsitzverlegung ins Ausland (§ 38 ZPO)

Lehrstoff · Übungsfall aus ALEX – Tutor · 6 Aussagen zu beurteilen

Der Sachverhalt

K, ein Möbelhaus in Bamberg, verkauft dem Verbraucher B am 14. Februar 2026 im Ladengeschäft eine Küche für 19.800,00 EUR. Beide unterschreiben zugleich ein gesondertes Blatt: „Verlegt der Käufer nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes, ist Bamberg Gerichtsstand.“ B zieht im Juli 2026 nach São Paulo; 9.600,00 EUR bleiben offen. K klagt vor dem Amtsgericht Bamberg.

  1. Aussage 1 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die Vereinbarung ist unwirksam, weil sie vor dem Entstehen der Streitigkeit geschlossen wurde, § 38 Abs. 3 Nr. 1 ZPO.

  2. Aussage 2 von 6 · Richtig oder falsch?

    Das Erfordernis „ausdrücklich und schriftlich“ gilt auch für Nummer 2 — und ist hier gewahrt.

  3. Aussage 3 von 6 · Richtig oder falsch?

    Die tragende Fundstelle wird richtig als § 38 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO zitiert, also mit Satz und Nummer.

  4. Aussage 4 von 6 · Richtig oder falsch?

    § 40 ZPO steht der Vereinbarung nicht entgegen — weder Absatz 1 noch eine der beiden Nummern des Absatzes 2.

  5. Aussage 5 von 6 · Richtig oder falsch?

    Ohne die Vereinbarung käme es darauf an, ob B im Inland noch Vermögen hat — sonst fehlte jeder Gerichtsstand.

  6. Aussage 6 von 6 · Richtig oder falsch?

    Weil B heute keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland mehr hat, ist die Abrede an § 38 Abs. 2 ZPO zu messen.

Dieser Fall steht frei. Was ein Konto hinzufügt, ist der Rhythmus: Eine Aussage, die du nicht getroffen hast, holt dir ALEX nach der Vergessenskurve zurück — mit Sachverhalt und allen Aussagen, so wie er hier steht. Was danebenging, steht abends im Fehlerprotokoll, mit dem Beleg daneben. Kostenlos anmelden oder erst im Lehrstoff weiterlesen.

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